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    Friedensverträge

    Lazeratus
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    Beitrag  Lazeratus Fr Jan 29, 2010 2:53 pm

    Natürlich ist unsere Allianz an Friedensabkommen mit anderen Allianzen interessiert. Wir haben jedoch auch gewisse Vorstellungen, wie so ein Abkommen aussehen sollte.

    Sofern eure Allianz uns also ein Friedensabkommen vorschlagen möchte, wollen wir als erstes wissen, ob sich eure Allianz mit irgendeiner anderen Allianz im Krieg befindet oder ein solcher Krieg bevorsteht.

    Nun zum wesentlichen. Wir stellen folgende Bedingungen an ein Friedensabkommen:

    FRIEDENSVERTRAG

    § 1 – Angriffe auf Member der mit uns verbündeten Allianz
    Kein Member der einen Ally darf ein Mitglied einer Bündnis-Allianz angreifen. Sollte es versehentlich dennoch zu einem AG kommen, dann wird die Sache zuerst auf Ebene der Diplomaten geklärt und nicht eigenmächtig durch die betroffenen Spieler. Sollte es auf diplomatischem Weg zu keiner Einigung kommen, so kann das Friedensabkommen jederzeit und ohne weitere Erläuterungen gekündigt werden. Der Spieler, der den Vertragsbruch zu verantworten hat, muss mit entsprechenden Angriffen von unserer Seite rechnen, auch wenn noch keine Bestätigung über die Aufhebung des Friedensabkommens durch die gegnerische Allianz vorliegt.

    § 1 a – Angriffe auf inaktive Member der mit uns verbündeten Allianz
    Die unter § 1 genannten Regelungen bleiben ausser Acht, sofern ein Mitglied einer mit uns verbündeten Allianz als inaktiver Spieler gekennzeichnet ist. Dieser Spieler darf von unseren Mitgliedern angegriffen werden. Gleiches gilt für die mit uns verbündete Allianz. Auch sie darf inaktive Mitglieder unserer Allianz angreifen. Es gilt jedoch die Regelung, dass VOR den Angriffen die Diplomaten beider Allianzen zu unterrichten sind. Es obliegt jedem Anführer einer Allianz, die Aktivität seiner Mitglieder zu überwachen und inaktive Mitglieder aus seinen Reihen zu kicken.

    § 2 – Beistand im Kriegsfall
    Wir stehen unseren Bündnispartnern auch im Kriegsfall zur Seite, sofern dieser Krieg nicht bereits bei Abschluss des Bündnisses bestanden hat, bzw. kurz bevorstand oder durch die Unterstützung in einem Krieg die Interessen unserer Allianz gefährdet werden. Eine abschliessende Entscheidung, ob wir in Kriegshandlungen eingreifen oder nicht trifft die Allianzführung.

    § 2 a – Beistand im Kriegsfall zweier mit uns verbündeter Allianzen
    Unsere Allianz wird sich bei Kriegen, die zwischen zwei mit uns verbündeten Allianzen stattfinden, neutral verhalten und sich in das laufende Kampfgeschehen nicht einmischen. In unserer neutralen Position sind wir, sofern dies gewünscht wird, auch gerne bereit uns als Vermittler zwischen den Fronten zur Verfügung zu stellen.

    § 3 – Umgang mit den mit unserem Bündnispartner verbündeten Allianzen
    Natürlich respektieren wir auch Abkommen, die eine mit uns verbündete Allianz bereits eingegangen ist. Das Friedensabkommen zwischen unserem Bündnispartner und uns beinhaltet jedoch nicht, dass wir gegen eine mit unserem Bündnispartner verbündete andere Allianz nicht mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln vorgehen werden, sofern diese den Frieden der Allianz "Handel und Krieg" gefährdet.

    § 4 – Unterstützung mit Rohstoffen
    Wir unterstützen uns auch gegenseitig mit Rohstoffen zu günstigeren Preisen als den jeweils aktuellen Marktpreisen, bzw. tauschen Ressourcen zum Kurs 1:1, sofern ein Spieler unserer Allianz über einen grossen Überschuss verfügt und daher etwas abgeben kann und von einem Bündnispartner dringend ein Rohstoff benötigt wird.

    § 5 - Gleichheitsprinzip
    Wir erwarten von unserem Bündnispartner, dass er in allen aufgeführten Paragraphen dieses Friedensvertrages ebenso in gleichem Umfang gegenüber unserer Allianz handelt

    § 6 – Abschliessende Regelung
    Dieser Friedensvertrag kann von beiden Seiten jederzeit durch Änderungen erweitert, eingeschränkt oder gekündigt werden.

      Aktuelles Datum und Uhrzeit: Mi Mai 08, 2024 10:41 pm